Vorgeschichte: ein der AfD nahestehender Polizist greift Daten über politische Gegner aus wenigstens einer internen Polizei-Datenbank ab und teilt diese mit Gleichgesinnten auf Facebook (Golem dazu).
Die Staatsanwaltschaft sieht keine strafrechtliche Relevanz, da keine Bereicherungsabsicht erkennbar ist. (Nordkurier dazu) Das ist die Verlautbarung der Staatsanwaltschaft, aber nicht die ganze Begründung. Diese ist allerdings geheim.
Nochmal zitiert, weil es so schön ist:
Eine Weiterleitung der Begründung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
WTF??? Es bestünde doch keine Bereicherungsabsicht!