Datenschutz, RLY?

Vor­ge­schich­te: ein der AfD nahe­ste­hen­der Poli­zist greift Daten über poli­ti­sche Geg­ner aus wenigs­tens einer inter­nen Poli­zei-Daten­bank ab und teilt die­se mit Gleich­ge­sinn­ten auf Face­book (Golem dazu).
Die Staats­an­walt­schaft sieht kei­ne straf­recht­li­che Rele­vanz, da kei­ne Berei­che­rungs­ab­sicht erkenn­bar ist. (Nord­ku­rier dazu) Das ist die Ver­laut­ba­rung der Staats­an­walt­schaft, aber nicht die gan­ze Begrün­dung. Die­se ist aller­dings geheim.

Ost­see-Zei­tung 22. Juli 2020

Noch­mal zitiert, weil es so schön ist:

Eine Wei­ter­lei­tung der Begrün­dung ist aus Daten­schutz­grün­den nicht möglich.

WTF??? Es bestün­de doch kei­ne Bereicherungsabsicht!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert