Heute tituliert die Ostseezeitung (Pay-gewallt): „Polizei in MV darf E‑Mails von Bürgern ausspionieren“ Im Artikel steht dann, daß selbst der Richtervorbehalt gekappt wurde:
Sucht man nach belastbaren Quellen, gestaltet sich das schwer, immerhin habe ich den Gesetzentwurf gefunden. Wie gesagt, das ist der Entwurf, ob das Gesetz in dieser Form durchgegangen ist, weiß ich nicht.
Zum Richtervorbehalt habe ich nur eine Aussage gefunden:
Insbesondere bedeutet dies auch, dass nach § 34a Absatz 4 [Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV — Rainer] eine richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug eine Anordnung des Behördenleiters beziehungsweise der Behördenleiterin oder einer von ihm oder ihr besonders beauftragten Person vorliegen muss.
Das ist aber nicht im Gesetzentwurf, sondern in der Gesetzesbegründung. Also in der Begründung ist die Rede von einem weiteren Gesetz, das eine richterliche Anordnung zwingend vorschreibt, im Entwurf wird das unterschlagen.
Das ist dann auch aufgefallen in der öffentlichen Anhörung. Die Vertreterin des Deutschen Anwaltsvereins:
[…] ich muss es noch mal sagen, ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie im Zeitpunkt der Datenabfrage irgendjemand überprüfen kann innerhalb des privaten Telekommunikationsunternehmens, ob es tatsächlich eine zulässige Datenabfrage ist oder ob es da an Voraussetzungen fehlt.
Denn die Zulässigkeit muß ja nicht mehr von einem Richter bestätigt werden, die Polizei kann einfach sagen: Brauchen wir!
Der Landesdatenschutzbeauftragte kaut dann auch noch etwas auf dem fehlenden Richtervorbehalt herum. (Seitennotiz: Richtervorbehalt ist ohnehin ein Witz)
Ganz anders natürlich der Vertreter des bayrischen LKA und der Vertreter der DPolG (Nein, es war nicht Rainer Wendt)
Ich dachte bislang, in MV passierte alles mit ein paar Jahren Versatz, aber hier hat sich das Land ganz vorn angestellt 🙁 Und die SPD wieder ganz vorn dabei.
Die können sich auf den Kopp stellen und mit den Ohren wackeln:
BUNDESRECHT BRICHT LANDESRECHT.
Grundrechte oder den Richtervorbehalt können die per Landesgesetz nicht außer Kraft setzen. Hessen darf ja auch keine Menschen hinrichten;)
Manchmal, aber nur manchmal wünsche ich mir amerikanische Zustände, wo man den Staat (Bundesland) bei Rechtsbrüchen finanziell so an den Karren fahren kann, daß es ihm wirklich wehtut.
Moin moin,
und die Verräterpartei ist immer mit dabei. Mal sehen wie lange das Gesetz hält! Auf Greifswald kann man leider nicht hoffen, die sind ständig dabei Nazidemos zu erlauben. Diese ganze Vorlage stinkt gen Himmel, das Bundesverfassungsgericht hat zwar fehlende Vorschriften moniert, aber auch Grenzen abgesteckt was geht und was geht nicht. CDU und SPD das geht gar nicht!
Ich schäme mich dafür das meine Landesregierung ihre Unwissenheit so raus posaunt. Ich kann den werten Lesern bestätigen das nicht alle Mecklenburger so dumm und unwissend sind.
Zur Erläuterung sei gesagt das die Passwörter als Hashwerte abgespeichert werden und nicht entschlüsselt werden können. Also werden die meisten anfragen erfolglos bleiben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Salt_(Kryptologie)