Nach der öffentlichen Hinrichtung von George Floyd gibt es nun auch in Deutschland eine Diskussion um institutionellen Rassismus, und da wird auch das Grundgesetz nicht ausgenommen. Artikel 3 Abs. 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich finde ja den ganzen Absatz weniger wegen der Rase problematisch als vielmehr der Formulierung “Niemand darf wegen (Aufzählung folgt) bevorzugt/benachteiligt werden” Denn daraus folgt, daß man, wenn die aufgezählten Bedingungen nicht zutreffen, durchaus bevorzugt/benachteiligt werden darf.
Ich bin also für Normalisierung, die Bevorzugung können wir auch rausstreichen, denn Benachteiligung impliziert Bevorzugung:
Niemand darf benachteiligt werden.
Fertig!