Gerade habe ich eine Mail an meine 3 EU-Abgeordneten abgeschickt:
Guten Abend,
vorweg: Ich bin kein Bot und werde auch von niemandem bezahlt für meine Bitte an Sie.
Allerdings bin ich privat und beruflich seit Jahrzehnten im Internet zuhause; ich kenne noch die Zeiten, als Internetbrowser etwas ganz neues waren.
Kurzum: Ich spreche mir beim Thema Internet einige Kompetenz zu.Lassen Sie mich bitte einige Aspekte ansprechen, die m. E. in der Diskussion zu kurz kommen:
1: Die Diskussion dreht sich vor allem um Videos und Musikstücke, also eigentlich um Youtube/Google. Youtube soll Lizenzverträge abschließen mit den Verwertungsgesellschaften (nicht den Urhebern!)
Das Veröffentlichen von nichtlizensiertem Material soll der Anbieter verhindern, und bei der puren Masse, die täglich auf Youtube hochgeladen wird, geht das selbstverständlich nur über automatisierte Filter. Youtube hat solche schon (Content-ID)
Doch eigentlich geht es ja um urheberrechtlich geschützte Werke generell, also auch alles Textmaterial.
Doch können Youtube, Facebook, Twitter… denn erkennen, ob ein Text der hochgeladen wird urheberrechtlich geschützt ist?
Nein, natürlich nicht!
Dasselbe gilt für Noten und Reproduktionen bildender Kunst.
Der Entwurf schreibt in Artikel 13: “Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein.”
Es gibt aber diese “wirksamen Inhaltserkennungstechniken” nicht, gerade auch nicht im Hinblick auf Texte, Noten usw.2: Artikel 12 schwächt die Urheber gegenüber den Verwertern. Dieser Artikel ist nicht im Interesse der Urhaber.
3: Begehrlichkeiten: Obwohl Filter nicht expressis verbis erwähnt werden, ist doch völlig unstrittig, daß “wirksame Inhaltserkennungstechniken” eben nur Filter sein können. Filter haben aber keine Moral. Eine Filtertechnologie, die sich gegen die Verbreitung von Raubkopien nutzen läßt, läßt sich selbstverständlich auch gegen die Verbreitung von Kinderpornographie, aber auch von unerwünschten Ansichten einsetzen. Und das wird versucht werden, vor allem von Staaten mit Demokratiedefiziten.
Schon die Gefahr muß verhindert werden.4: Das Gesetz soll ja nur für die großen Anbieter gelten, nicht etwa für Startups. Doch was wird passieren, wenn ein Startup so groß geworden ist, daß es nun filtern muß? Es wird aber nicht die Ressourcen haben, eigene Filtertechnologien zu entwickeln. Schon aus einem einfachen Grunde: Man braucht etwa um zu entscheiden, ob ein hochgeladener Song urheberrechtlich geschützt ist, eben diesen Song als Vergleichsmaterial. Das sind riesige Datenmengen, die ihrerseits auch erstmal gekauft werden müssen. Also wird dem Startup nichts weiter bleiben, als die Dienstleistung “Filter” zum Beispiel bei Google einzukaufen, womit Google in die komfortable Situation gebracht würde, auf potentielle Mitbewerber Einfluß ausüben zu können.
Mit anderen Worten: Dieses Gesetz würde die Marktmacht der Großen zementieren.Es ist sicherlich eine löbliche Idee, die Rechte von Urhebern zu stärken. Doch leider stärkt der Entwurf vor allem die Rechte von Verwertern und den großen Inhalteanbietern im Internet, hinzu kommt die Gefahr für die Demokratie durch den Aufbau einer Filterstruktur, die sich gegen alles mögliche einsetzen lassen würde.
Deshalb bitte ich Sie dringend, am Dienstag gegen den Entwurf zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Sokoll
Zumindest ist noch kein Undeliverable zurückgekommen…
der nmeldename raine ist Falsch, bei Neustart kein raine Mehr Anzeigen,
dr Richtige Anmeldename ist Rainer diesen anmeldename bei Neustart vom Computer
Nur noch Rainer Anzeigen, das mein Richtiger Name,diesen Nme , Bitte,bitte nur noch Rainer bei conpzter Neustart Rainer Anzeigen