Sie lieben uns doch alle

Heu­te titu­liert die Ost­see­zei­tung (Pay-gewallt): „Poli­zei in MV darf E‑Mails von Bür­gern aus­spio­nie­ren“ Im Arti­kel steht dann, daß selbst der Rich­ter­vor­be­halt gekappt wurde:

OZ 21. 6.

Sucht man nach belast­ba­ren Quel­len, gestal­tet sich das schwer, immer­hin habe ich den Gesetz­ent­wurf gefun­den. Wie gesagt, das ist der Ent­wurf, ob das Gesetz in die­ser Form durch­ge­gan­gen ist, weiß ich nicht.
Zum Rich­ter­vor­be­halt habe ich nur eine Aus­sa­ge gefunden:

Ins­be­son­de­re bedeu­tet dies auch, dass nach § 34a Absatz 4 [Sicher­heits- und Ord­nungs­ge­setz MV — Rai­ner] eine rich­ter­li­che Anord­nung oder bei Gefahr im Ver­zug eine Anord­nung des Behör­den­lei­ters bezie­hungs­wei­se der Behör­den­lei­te­rin oder einer von ihm oder ihr beson­ders beauf­trag­ten Per­son vor­lie­gen muss.

Das ist aber nicht im Gesetz­ent­wurf, son­dern in der Geset­zes­be­grün­dung. Also in der Begrün­dung ist die Rede von einem wei­te­ren Gesetz, das eine rich­ter­li­che Anord­nung zwin­gend vor­schreibt, im Ent­wurf wird das unterschlagen.
Das ist dann auch auf­ge­fal­len in der öffent­li­chen Anhö­rung. Die Ver­tre­te­rin des Deut­schen Anwaltsvereins:

[…] ich muss es noch mal sagen, ich kann mir im Moment nicht vor­stel­len, wie im Zeit­punkt der Daten­ab­fra­ge irgend­je­mand über­prü­fen kann inner­halb des pri­va­ten Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­mens, ob es tat­säch­lich eine zuläs­si­ge Daten­ab­fra­ge ist oder ob es da an Vor­aus­set­zun­gen fehlt.

Denn die Zuläs­sig­keit muß ja nicht mehr von einem Rich­ter bestä­tigt wer­den, die Poli­zei kann ein­fach sagen: Brau­chen wir!
Der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te kaut dann auch noch etwas auf dem feh­len­den Rich­ter­vor­be­halt her­um. (Sei­ten­no­tiz: Rich­ter­vor­be­halt ist ohne­hin ein Witz)
Ganz anders natür­lich der Ver­tre­ter des bay­ri­schen LKA und der Ver­tre­ter der DPolG (Nein, es war nicht Rai­ner Wendt)

Ich dach­te bis­lang, in MV pas­sier­te alles mit ein paar Jah­ren Ver­satz, aber hier hat sich das Land ganz vorn ange­stellt 🙁 Und die SPD wie­der ganz vorn dabei.

4 Comments

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  1. Die kön­nen sich auf den Kopp stel­len und mit den Ohren wackeln:
    BUNDESRECHT BRICHT LANDESRECHT.
    Grund­rech­te oder den Rich­ter­vor­be­halt kön­nen die per Lan­des­ge­setz nicht außer Kraft set­zen. Hes­sen darf ja auch kei­ne Men­schen hinrichten;)

    Manch­mal, aber nur manch­mal wün­sche ich mir ame­ri­ka­ni­sche Zustän­de, wo man den Staat (Bun­des­land) bei Rechts­brü­chen finan­zi­ell so an den Kar­ren fah­ren kann, daß es ihm wirk­lich wehtut. 

  2. Moin moin,

    und die Ver­rä­ter­par­tei ist immer mit dabei. Mal sehen wie lan­ge das Gesetz hält! Auf Greifs­wald kann man lei­der nicht hof­fen, die sind stän­dig dabei Nazi­de­mos zu erlau­ben. Die­se gan­ze Vor­la­ge stinkt gen Him­mel, das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zwar feh­len­de Vor­schrif­ten moniert, aber auch Gren­zen abge­steckt was geht und was geht nicht. CDU und SPD das geht gar nicht! 

  3. Ich schä­me mich dafür das mei­ne Lan­des­re­gie­rung ihre Unwis­sen­heit so raus posaunt. Ich kann den wer­ten Lesern bestä­ti­gen das nicht alle Meck­len­bur­ger so dumm und unwis­send sind.

    Zur Erläu­te­rung sei gesagt das die Pass­wör­ter als Hash­wer­te abge­spei­chert wer­den und nicht ent­schlüs­selt wer­den kön­nen. Also wer­den die meis­ten anfra­gen erfolg­los bleiben.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Salt_(Kryptologie)

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