Heute war ich wieder zum vierteljährlichen Check bei der Ärztin einbestellt — aber Pustekuchen.
Seit diesem Jahr gilt meine alte Barmer-Karte nicht mehr, der Kartenleser in der Aufnahme wies in ab, und damit auch die kartenlesergesteuerte Arzthelferin.
Wenn ich jetzt keine Leistungen von der Kasse mehr bekomme: Darf ich dann im Gegenzug die Beitragszahlungen einstellen? 😉
Also, unser Kinderarzt handhabt das ähnlich. Allerdings verweigert er nicht die Behandlung, sondern stellt Privatrechnungen aus. Da kann man sich das Geld dann zumindest von der Kasse wiederholen. Nicht die Krankenkasse hat ihre Leistungen verweigert, sondern die Ärztin. Das finde ich mindestens moralisch sehr bedenklich.
Nee, die Ärztin hatte damit nichts zu tun. Das war die Arzthelferin, die den Anweisungen des Lesegerätes: Will ich nicht! bedingungslos folgte…
Du glaubst doch nicht allen Ernstes, daß die Arzthelferin nicht auf ärztliche Anweisung hin agierte?
Soweit ich weiß, sind die Ärzte dazu verpflichtet, entweder nicht oder gegen Privatrechnung zu behandeln. Die elektronische Gesundheitskarte soll eben flächendeckend eingeführt werden. Siehe auch: http://www.presseportal.de/pm/72083/2915887/elektronische-gesundheitskarte-schikane-fuer-patienten-und-aerzte-ab-januar/gn
In Zukunft wird es mit der »falschen« Karte dann u.U. noch teuer:
aus LEAK: Referentenentwurf E‑Healthgesetz – Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen