Wegen Faulheit beim Arzt abgewiesen

Heu­te war ich wie­der zum vier­tel­jähr­li­chen Check bei der Ärz­tin ein­be­stellt — aber Pustekuchen.
Seit die­sem Jahr gilt mei­ne alte Bar­mer-Kar­te nicht mehr, der Kar­ten­le­ser in der Auf­nah­me wies in ab, und damit auch die kar­ten­le­ser­ge­steu­er­te Arzthelferin.

Wenn ich jetzt kei­ne Leis­tun­gen von der Kas­se mehr bekom­me: Darf ich dann im Gegen­zug die Bei­trags­zah­lun­gen einstellen? 😉

5 Comments

Add a Comment
  1. Also, unser Kin­der­arzt hand­habt das ähn­lich. Aller­dings ver­wei­gert er nicht die Behand­lung, son­dern stellt Pri­vat­rech­nun­gen aus. Da kann man sich das Geld dann zumin­dest von der Kas­se wie­der­ho­len. Nicht die Kran­ken­kas­se hat ihre Leis­tun­gen ver­wei­gert, son­dern die Ärz­tin. Das fin­de ich min­des­tens mora­lisch sehr bedenklich. 

    1. Nee, die Ärz­tin hat­te damit nichts zu tun. Das war die Arzt­hel­fe­rin, die den Anwei­sun­gen des Lese­ge­rä­tes: Will ich nicht! bedin­gungs­los folgte… 

      1. Du glaubst doch nicht allen Erns­tes, daß die Arzt­hel­fe­rin nicht auf ärzt­li­che Anwei­sung hin agierte? 

  2. Soweit ich weiß, sind die Ärz­te dazu ver­pflich­tet, ent­we­der nicht oder gegen Pri­vat­rech­nung zu behan­deln. Die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te soll eben flä­chen­de­ckend ein­ge­führt wer­den. Sie­he auch: http://www.presseportal.de/pm/72083/2915887/elektronische-gesundheitskarte-schikane-fuer-patienten-und-aerzte-ab-januar/gn

    1. In Zukunft wird es mit der »fal­schen« Kar­te dann u.U. noch teuer:
      Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen dür­fen eine Gebühr von 5 Euro erhe­ben, “wenn die Kar­te aus vom Ver­si­cher­ten ver­schul­de­ten Grün­den nicht aus­ge­stellt wer­den kann und von der Kran­ken­kas­se eine Ersatz­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Berech­ti­gung zur Inan­spruch­nah­me von Leis­tun­gen aus­ge­stellt wird”.
      aus LEAK: Refe­ren­ten­ent­wurf E‑Healthgesetz – Ent­wurf eines Geset­zes für siche­re digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Anwen­dun­gen im Gesundheitswesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert