Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann Google (unter Voraussetzungen) gezwungen werden, Links zu entfernen. Das ist nun nichts neues, neu ist in diesem Falle, daß jemand verlangt hatte, daß Google Links auf für ihn peinliche Seiten zu entfernen (es ging wohl um eine weit zurückliegende Privatinsolvenz).
Das Urteil wird ja allenthalben als weltfremd und kontraproduktiv angesehen. Belege dafür mag sich der geneigte Leser selber zusammensuchen, es dürfte nicht schwer fallen. Die nachvollziehbare Begründung: Es sollen nur die Links auf die Seiten entfernt werden, nicht aber die Seiten selber. Darum ging es aber auch nicht, schließlich ging es gegen Google, und Google ist nicht der Seitenbetreiber.
Don’t shoot the messenger wird gesagt, und Google ist in diesem Szenario eben der messenger. Stimmt, das ist ein weltfremdes Urteil.
Ich halte das Urteil für richtig.
Begründung des Urteil, wie sie jedenfalls kolportiert wird, ist die Tatsache, daß Google fremde Daten einsammelt und verarbeitet. Der Spiegelfechter dazu:
Der Suchmaschinenbetreiber fällt damit unter die Richtlinie der EU zum Schutz natürlicher Personen und ist zur Löschung verpflichtet.
Die Richter hatten wahrscheinlich gar keine Möglichkeit, ein anderes Urteil zu fällen. Wenn Recht und Gesetz gelten, dann war kein anderes Urteil zu erwarten. Und wer bitte sollte zuallererst die Gesetze befolgen, wenn nicht die Richter?
Don’t shoot the messenger! Die Richter mußten ein krudes Urteil fällen, weil die Gesetze krude sind.
Statt Richterschelte wäre Parlamentsschelte angebracht.