Das Google-Urteil

Nach Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes kann Goog­le (unter Vor­aus­set­zun­gen) gezwun­gen wer­den, Links zu ent­fer­nen. Das ist nun nichts neu­es, neu ist in die­sem Fal­le, daß jemand ver­langt hat­te, daß Goog­le Links auf für ihn pein­li­che Sei­ten zu ent­fer­nen (es ging wohl um eine weit zurück­lie­gen­de Privatinsolvenz).
Das Urteil wird ja allent­hal­ben als welt­fremd und kon­tra­pro­duk­tiv ange­se­hen. Bele­ge dafür mag sich der geneig­te Leser sel­ber zusam­men­su­chen, es dürf­te nicht schwer fal­len. Die nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung: Es sol­len nur die Links auf die Sei­ten ent­fernt wer­den, nicht aber die Sei­ten sel­ber. Dar­um ging es aber auch nicht, schließ­lich ging es gegen Goog­le, und Goog­le ist nicht der Seitenbetreiber.
Don’t shoot the mes­sen­ger wird gesagt, und Goog­le ist in die­sem Sze­na­rio eben der mes­sen­ger. Stimmt, das ist ein welt­frem­des Urteil.

Ich hal­te das Urteil für richtig.

Begrün­dung des Urteil, wie sie jeden­falls kol­por­tiert wird, ist die Tat­sa­che, daß Goog­le frem­de Daten ein­sam­melt und ver­ar­bei­tet. Der Spie­gel­fech­ter dazu:

Der Such­ma­schi­nen­be­trei­ber fällt damit unter die Richt­li­nie der EU zum Schutz natür­li­cher Per­so­nen und ist zur Löschung verpflichtet.

Die Rich­ter hat­ten wahr­schein­lich gar kei­ne Mög­lich­keit, ein ande­res Urteil zu fäl­len. Wenn Recht und Gesetz gel­ten, dann war kein ande­res Urteil zu erwar­ten. Und wer bit­te soll­te zual­ler­erst die Geset­ze befol­gen, wenn nicht die Richter?
Don’t shoot the mes­sen­ger! Die Rich­ter muß­ten ein kru­des Urteil fäl­len, weil die Geset­ze kru­de sind.
Statt Rich­ter­schel­te wäre Par­la­ments­schel­te angebracht.

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