Pflichtablieferung von Netzpublikationen
Rainer | 22. Oktober 2008Auf heise online lese ich gerade, daß ab morgen sämtliche Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek eingereicht werden müssen. Zumindest im Heise-Forum ist der Aufschrei erwartungsgemäß groß.
Jedoch sollte man darüber nachdenken: Das Internet und auch das Usenet bieten mittlerweile neben Unmassen Belanglosem eben auch Unmassen an Wissen und Meinungen, die es in gedruckter Form einfach nicht gibt. Gedruckte Publikationen wird es auf absehbare Zeit weiterhin geben, aber es gehört keine prophetische Gabe zu der Behauptung, daß rein elektronische Publikationen an Masse gewinnen (werden). Wer nicht will, daß diese verlorengehen, muß sie archivieren, oder? Und wollen wir diese Archivierung (und damit die Kontrolle über den Zugriff auf die Archive und deren Wissen) wirklich an Google, Microsoft, archive.org usw. abgeben? Rhetorische Frage – ich jedenfalls will das nicht.
Diese Archive gehören in öffentliche Hand! Und nun die Frage: Wer kennt sich beim Archivieren aus? Geheimdienste und Bibliotheken. Da Geheimdienste sui generis die von ihnen gesammelten Informationen eben nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, fallen diese aus – bleiben eben die Bibliotheken. Ich zitiere von der Website der DNB (Auslassungen von mir):
Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek [...] der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat die [...] Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913 [...] zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, umfassend zu dokumentieren und bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Wenn wir also wollen, daß auch elektronische Publikationen der Nachwelt erhalten bleiben – wem anders als der DNB sollte die Aufgabe des Erhaltens zufallen?
Selbstverständlich ist zu erwarten, daß die Implementierung stark verbesserungsbedürftig sein wird – allein ändert das genau nichts daran, daß die Idee der Archivierung in öffentlicher Kontrolle gut ist.









